Die EU-Kommission hat einen Entwurf für Guidelines zu Art. 50 AI Act veröffentlicht, der die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte deutlich konkreter erläutert und damit vor allem die praktische Einordnung einzelner Anwendungsfälle erleichtert. Auch wenn die Guidelines noch nicht final sind, zeigen sie bereits, welche Auslegung und Fallgruppen die Kommission bei Art. 50 zugrunde legt.
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act sollen ab dem 2. August 2026 gelten.
Strukturell betreffen die Vorgaben vor allem vier Bereiche:
- KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren,
- Synthetische Inhalte in Form von Bild, Audio, Video oder Text,
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sowie
- Deepfakes und bestimmte Texte zur Information der Öffentlichkeit.
Für Unternehmen ist das relevant, weil viele digitale Produkte, Kommunikationslösungen und Content-Prozesse zumindest Berührungspunkte mit diesen Kategorien haben können.
Besonders praxisnah sind die Guidelines dort, wo sie typische Fälle abgrenzen: etwa bei Chatbots, Voice Assistants oder anderen Systemen mit direkter Nutzerinteraktion, bei KI-gestützten Bearbeitungen von Bildern, Audio, Video oder Text sowie bei der Frage, wann realistisch wirkende KI-Inhalte als Deepfakes einzuordnen sein können. Gerade für Marketing, Kundenkommunikation und Content-Erstellung liefern die Beispiele wichtige Anhaltspunkte dazu, wann Kennzeichnungspflichten ausgelöst werden können und wie Ausnahmen zu verstehen sind.
Daneben verdeutlichen die Guidelines auch, dass mehrere Transparenzpflichten nebeneinander greifen können, je nachdem, welche Rolle ein Unternehmen im konkreten Kontext einnimmt.
Die neuen Transparenzpflichten treten dabei neben potentielle weitere rechtliche Anforderungen: Auch datenschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere nach der DSGVO, sowie weitere Fragen, etwa zu Rechten des geistigen Eigentums, Persönlichkeitsrechten oder anderen regulatorischen Anforderungen müssen gesondert beachtet werden.
Webinar-Hinweis:
In unserem Webinar am 3. Juni um 14:00 Uhr ordnen wir die Guidelines praxisnah ein, zeigen die besonders relevanten Fallgruppen für Unternehmen und erläutern, welche Schnittstellen sich zwischen AI Act, Produktgestaltung und Compliance ergeben
(Dr. Marian Klingebiel, UNVERZAGT Law)