Das aktuelle Nebeneinander von verschiedenen Gesetzen (DSGVO, TMG und TKG) führe zu Rechtsunsicherheiten. Ein neues Gesetz soll somit für Rechtssicherheit im Bereich der Telemedien und Telekommunikation sorgen:
Im Detail heißt es hier: „Die Datenschutz-Bestimmungen des TMG und des TKG, einschließlich der Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses, sollen aufgehoben und in einem neuen Gesetz zusammengeführt werden. Dabei sollen zugleich die erforderlichen Anpassungen an die DSGVO erfolgen.“
Betroffen sind hiervon u.a. Verbraucher, die Telemedien und elektronische Kommunikationsdienste nutzen, die Anbieter dieser Dienste und die Aufsichtsbehörden, die für Rechtskonformität sorgen.
Unter anderem wird im Referentenentwurf die Streichung des § 15 Telemediengesetz angekündigt, zu dessen Auslegung in Absatz 3 der Bundesgerichtshof (BGH) am 28.Mai das sogenannte „Planet 49“ Urteil zur Einwilligung in die Speicherung von Cookies gefällt hatte. Hierüber hatten wir in der Juni Ausgabe unseres ePrivacy-Newsletters bereits berichtet.
Einen Link zum Referentenentwurf finden Sie hier:
Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Datenschutzexperten bei ePrivacy jederzeit zur Verfügung.