In Berlin wurde das bisher höchste Bußgeld in Deutschland seit Inkrafttreten der DSGVO gegen die Deutsche Wohnen SE – der größte private Immobilienbesitzer in Berlin – verhängt.
Anlass für das hohe Bußgeld sind die fehlenden Löschfristen für teilweise sensible Daten der Mieter. Für folgende gesammelte Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge war keine Möglichkeit zur Löschung vorgesehen.
Nach Auffassung der Behörde hat Wohnen SE gegen die Grundsätze Privacy by Design and Default sowie Grundsatz der Speicherbegrenzung verstoßen. Da der Missstand bereits in 2017 durch die Behörde bemängelt worden ist und im März 2019 immer noch nicht behoben wurde, musste der Berliner Datenschutzbeauftragte zu härteren Mittel greifen und ein abschreckend hohes Bußgeld verhängen. Ferner verhängte die Behörde noch weitere Bußgelder zwischen 6.000 – 17.000 Euro in 15 Einzelfällen wegen der unzulässigen Speicherung personenbezogener Daten von Mietern gegenüber dem Unternehmen.
Bisher ist die Bußgeldentscheidung nicht rechtskräftig und die Deutsche Wohnen SE kündigte bereits an gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Die Behörde möchte hier andere Unternehmen an ihre Pflicht zur Löschung von Daten erinnern und raten dringend zur Erstellung eines Löschkonzeptes zu.
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