Im August hat eine österreichische Anwaltskanzlei begonnen, im Namen einer Internet-Nutzerin Dutzende Abmahnungen an Webseiten-Betreiber zu versenden. Die Schreiben machen geltend, dass für die für die Nutzung von Tracking-Tools erforderliche vorherige Einwilligung der Nutzerin nicht eingeholt worden sei. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Löschung der Nutzerdaten und die Zahlung eines insgesamt deutlich fünfstelligen Geldbetrags.
Die den Abmahnungen zu Grunde liegende Rechtsauffassung wird zumindest im Prinzip auch von deutschen Aufsichtsbehörden vertreten. Ein Schwerpunkt der bislang versandten Schreiben liegt offenbar auf eCommerce-Websites – gerade in dieser Branche holt derzeit jedoch nur ein Bruchteil der Webseiten-Betreiber tatsächlich eine Einwilligung ihrer Nutzer für das Tracking zu Werbe- und Analysezwecken ein.
Unternehmen, die von einer solchen Abmahnung betroffen sind, empfehlen wir vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Zahlung unbedingt, Expertenrat einzuholen.