Datenschutzkonferenz: Der Betrieb von Fangpages ist rechtswidrig

Die Datenschutzkonferenz hat erneut ein Positionspapier veröffentlicht, dass den Betrieb von Fanpages für rechtswidrig erklärt.

Die Fanpagebetreiber haben demnach eine Mitverantwortung für Facebook-Seiten. Aus diesem Grund wurden spezielle Vereinbarungen mit Facebook abgeschlossen.

Diese Vereinbarung ist laut den Datenschutzbehörden allerdings nicht ausreichend wegen der mangelnden Aufklärung der Nutzer über die Datenverarbeitung durch Facebook sowie aufgrund der eingeschränkten Mitspracherechte der Fanpagesbetreiber bei der Verarbeitung der Daten der Fanpagebesucher.

Derartige Aussagen führen zur Verunsicherung und zu erneuter Überprüfung des Betriebs von Fanpages aus Angst vor Abmahnungen. Zur Risikominderung ist es sinnvoll die Fanpagebesucher in eigenen Datenschutzhinweisen über die Datenverarbeitung sowie die Rechtsgrundlagen und Rechte zu informieren.

Hier finden Sie die Vereinbarung mit Facebook und die dazu gehörenden Datenschutzhinweise für Fanpages.

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