Artikel 37 der DSGVO sieht die Veröffentlichung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten etwa in der Datenschutzerklärung sowie die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes vor.
Die Meldung an die Aufsichtsbehörde geben Sie bitte im Bundesland Ihres Firmensitzes ab.
Falls Sie Rückfragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns.