Am 10. Januar hat die Europäische Kommission ihren offiziellen Vorschlag für die ePrivacy-Verordnung veröffentlicht, die zusammen mit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 in Kraft treten soll. Verbände und Akteure der Onlinewerbebranche haben den Entwurf bereits scharf kritisiert, da er gravierende Folgen für die Internetbranche und die Informationsgesellschaft habe.
Was genau ändert sich durch die ePrivacy-Verordnung, wenn ihr Vorschlag angenommen wird? Dr. Frank Eickmeier und Prof. Dr. Christoph Bauer haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier.