{"id":1135,"date":"2021-06-23T10:35:59","date_gmt":"2021-06-23T08:35:59","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=1135"},"modified":"2021-06-23T10:36:00","modified_gmt":"2021-06-23T08:36:00","slug":"internationale-datentransfers-deutsche-aufsichtsbehoerden-kuendigen-pruefungen-nach-schrems-ii-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=1135&lang=de","title":{"rendered":"Internationale Datentransfers: Deutsche Aufsichtsbeh\u00f6rden k\u00fcndigen Pr\u00fcfungen nach \u201eSchrems II\u201c an"},"content":{"rendered":"\n<p>Nach dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs in Sachen \u201eSchrems&nbsp;II\u201c im Juli 2020 war klar, dass das \u201ePrivacy Shield\u201c-Abkommen nicht weiter zur vereinfachten Durchf\u00fchrung von Datentransfers aus der EU in die USA herangezogen werden darf.&nbsp;In der Folge standen Tausende Unternehmen in der gesamten EU vor der Aufgabe, ihre internationalen Datentransfers (nicht nur) in die USA rechtm\u00e4\u00dfig auszugestalten. Eine \u00dcbergangsfrist gab es nicht, bislang waren die Aufsichtsbeh\u00f6rden jedoch noch nicht t\u00e4tig geworden.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 1. Juni haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden jedoch konzertierte Kontrollen zur korrekten Umsetzung der \u201eSchrems II\u201c-Entscheidung angek\u00fcndigt und hierzu Frageb\u00f6gen ver\u00f6ffentlicht, die in den n\u00e4chsten Wochen an Unternehmen versandt werden sollen \u2013 und den Ausgangspunkt f\u00fcr entsprechende Pr\u00fcf- und gegebenenfalls auch Bu\u00dfgeldverfahren bilden k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Welche Anforderungen stellt die DSGVO an internationale Datentransfers?<\/strong><br>Hinsichtlich der Anforderungen der DSGVO an internationale Datentransfers sind zwei so genannte \u201eStufen\u201c zu unterscheiden:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Rechtsgrundlage f\u00fcr die Daten\u00fcbertragung:\u00a0<\/strong>Auf der \u201eersten Stufe\u201c bedarf es bei internationalen Datentransfers \u2013 wie bei jeder anderen Daten\u00fcbertragung auch \u2013 einer Rechtsgrundlage nach Art.\u00a06 DSGVO. Die praktisch relevantesten Rechtsgrundlagen sind dabei die Einwilligung des Betroffenen in die \u00dcbertragung, die Erforderlichkeit der Daten\u00fcbertragung zur Erf\u00fcllung eines Vertrags mit dem Betroffenen sowie die Daten\u00fcbertragung auf der Grundlage der berechtigten Interessen des Verantwortlichen.<\/li><li><strong>Garantien zur Gew\u00e4hrleistung des Datenschutzes:<\/strong>\u00a0Zudem bedarf es f\u00fcr Datentransfers in L\u00e4nder, f\u00fcr die kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt (also zum Beispiel im Fall der USA oder auch Gro\u00dfbritannien) auf der \u201ezweiten Stufe\u201c nach Art. 46 DSGVO \u201eangemessener Garantien\u201c, die beim Datenempf\u00e4nger ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau sicherstellen. Hierzu werden in der Praxis in der Regel so genannte Standardvertragsklauseln zwischen Datenexporteur und -empf\u00e4nger eingesetzt.<br>Dabei ist jedoch auf der \u201ezweiten Stufe\u201c zus\u00e4tzlich zu beachten, dass der EuGH im \u201eSchrems\u00a0II\u201c-Urteil ausdr\u00fccklich betonte, dass dann in jedem Einzelfall in einer so genannten Risikoabsch\u00e4tzung abgewogen werden muss, ob dar\u00fcber hinaus zus\u00e4tzliche Schutzma\u00dfnahmen erforderlich sind, um ein geeignetes Datenschutzniveau zu gew\u00e4hrleisten. Dies ist bei Daten\u00fcbertragungen in die USA regelm\u00e4\u00dfig der Fall.<br>Der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss hat zu diesen \u201ezus\u00e4tzlichen Schutzma\u00dfnahmen\u201c\u00a0<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1c.net\/c\/107\/4167157\/0\/0\/0\/263403\/f530052c47.html?testmail=yes\">Empfehlungen<\/a>\u00a0ver\u00f6ffentlicht, die die Entscheidung im Einzelfall jedoch nur wenig erleichtern. Die heute ver\u00f6ffentlichte\u00a0<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1c.net\/c\/107\/4167157\/0\/0\/0\/263405\/debb9b6a87.html?testmail=yes\">Neufassung<\/a>\u00a0der Standardvertragsklauseln l\u00f6st diese Situation auch nicht auf.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcberpr\u00fcfung internationaler Datentransfers durch die Aufsichtsbeh\u00f6rden<\/strong><br>Nachdem die deutschen Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden in Sachen \u201eSchrems&nbsp;II\u201c bislang Zur\u00fcckhaltung ge\u00fcbt haben, ist die \u201eSchonfrist\u201c nun offensichtlich abgelaufen. Laut einer&nbsp;<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1c.net\/c\/107\/4167157\/0\/0\/0\/263407\/3678dc8f32.html?testmail=yes\">Pressemittelung<\/a>&nbsp;des Berliner Beauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit vom 1.&nbsp;Juni planen die deutschen Aufsichtsbeh\u00f6rden, gemeinsam entwickelte Fragenkataloge an ausgew\u00e4hlte Unternehmen zu verschicken. Es ist daher ratsam, sich auf eine m\u00f6gliche \u00dcberpr\u00fcfung vorzubereiten. Nachfolgend zeigen wir auf, worauf Sie achten m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Frageb\u00f6gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder haben gemeinsam eine Reihe von Frageb\u00f6gen entworfen, um die Umsetzung der \u201eSchrems&nbsp;II\u201c-Entscheidung in Unternehmen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ob sich alle 19 deutschen Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden an diesen Kontrollen beteiligen werden, ist derzeit nicht bekannt. Fest steht, dass sich die Aufsichtsbeh\u00f6rden der folgenden L\u00e4nder an dem Projekt beteiligen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Baden-W\u00fcrttemberg<\/li><li>Bayern<\/li><li>Berlin<\/li><li>Brandenburg<\/li><li>Hamburg<\/li><li>Niedersachsen<\/li><li>Reinland-Pfalz<\/li><li>Saarland<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Jede Aufsichtsbeh\u00f6rde entscheidet dabei individuell, in welchen der nachstehend aufgelisteten Themenfelder sie Pr\u00fcfungen vornimmt und ob der Fragenkatalog regional angepasst wird. Die in Hamburg verwendeten Varianten k\u00f6nnen Sie auf der Website des Hamburgischen Beauftragen f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit&nbsp;<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1c.net\/c\/107\/4167157\/0\/0\/0\/263409\/1ca93a6b8c.html?testmail=yes\">einsehen<\/a>.<br>Die Frageb\u00f6gen erfassen die folgenden Themenfelder:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Dienste zum E-Mail-Versand<\/li><li>Hosting von Websites<\/li><li>Einsatz von Webtracking-Diensten<\/li><li>Verwaltung von Bewerberdaten<\/li><li>konzerninterner Austausch von Kundendaten und Besch\u00e4ftigtendaten<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Abgefragt wird dabei, abh\u00e4ngig von dem jeweiligen Themenfeld, vorrangig Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Welche Dienstleister werden eingesetzt?<\/li><li>Ist der Dienstleister (unabh\u00e4ngig Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter?<\/li><li>Wo befinden sich die eingesetzten Server?<\/li><li>Seit wann wird mit dem Dienstleister zusammengearbeitet?<\/li><li>Welche Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet?<\/li><li>Auf welche Rechtsgrundlage wird die Datenverarbeitung gest\u00fctzt (\u201eerste Stufe\u201c)?<\/li><li>Findet eine Daten\u00fcbertragung in einen Drittstaat statt?<\/li><li>Auf welche \u201eGarantien\u201c (z.B. Standardvertragsklauseln) wird der internationale Datentransfer gest\u00fctzt (\u201ezweite Stufe\u201c)?<\/li><li>Wurde eine Risikoabsch\u00e4tzung f\u00fcr den internationalen Datentransfer vorgenommen?<\/li><li>Wurden zus\u00e4tzliche Schutzma\u00dfnahmen vereinbart?<\/li><li>Ist eine Umstellung auf eine andere (europ\u00e4ische) L\u00f6sung geplant?<\/li><li>Liegt ein vorschriftsm\u00e4\u00dfiges Verarbeitungsverzeichnis vor?<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Knackpunkt: \u201ezus\u00e4tzliche Schutzma\u00dfnahmen\u201c und \u201eRisikoabsch\u00e4tzung\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein erstes Exempel wurde bereits statuiert: Am 10.&nbsp;M\u00e4rz&nbsp;<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1c.net\/c\/107\/4167157\/0\/0\/0\/263411\/74a478f417.html?testmail=yes\">untersagte<\/a>&nbsp;das Bayerische Landesamt f\u00fcr Datenschutzaufsicht (BayLDA) einem Online-H\u00e4ndler die Nutzung des cloud-basierten und in den USA ans\u00e4ssigen Newsletter-Diensts Mailchimp. Nach Ansicht des BayLDA h\u00e4tte das Unternehmen vor der \u00dcbertragung der E-Mail-Adressen seiner Newsletter-Empf\u00e4nger im Rahmen einer Risikoabsch\u00e4tzung pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob neben den (in den Mailchimp-AGB enthaltenen) Standardvertragsklauseln zus\u00e4tzliche Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr die Datensicherheit h\u00e4tten ergriffen und mit dem Anbieter vertraglich vereinbart werden m\u00fcssen. Dies war nicht geschehen, da das Unternehmen schlicht auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des viel genutzten Diensts vertraut hatte. Au\u00dferdem bietet Mailchimp nicht \u2013 wie manche anderen Online-Dienste \u2013 eine \u201eeurop\u00e4ische L\u00f6sung\u201c an, bei der die Daten in der EU verbleiben.<br>Dass jetzt jedes Unternehmen bei allen verwendeten Online-Diensten den Sitz des Anbieters und der Server pr\u00fcfen und nach einer spezifischen Risikoabsch\u00e4tzung individuelle Zusatzma\u00dfnahmen mit dem Anbieter vereinbaren und umsetzen muss, ist in der Praxis eigentlich nicht vorstellbar. Der mit diesem, auch \u201eStandardvertragsklauseln Plus\u201c genannten \u2013 Modell verbundene b\u00fcrokratische Aufwand ist enorm. Wer ihn scheut, muss auf eine europ\u00e4ische L\u00f6sung umstellen \u2013 oder das Risiko eines Bu\u00dfgelds eingehen:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp; M\u00f6gliche Konsequenzen f\u00fcr Unternehmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH hat in der \u201eSchrems&nbsp;II\u201c-Entscheidung betont, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rden unzul\u00e4ssige internationale Datentransfers zu untersagen haben. Es ist davon auszugehen, dass die Datenschutzbeh\u00f6rden bei Unklarheiten hinsichtlich der Zul\u00e4ssigkeit eines Datentransfers auf die Aussetzung der \u00dcbermittlung hinwirken werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen jedoch auch weitere aufsichtsbeh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen ergehen: Aufgrund der Zeit, die seit der Entscheidung des EuGH vergangen ist, w\u00e4hrend der Unternehmen die M\u00f6glichkeit hatten, ihre Daten\u00fcbertragungen rechtskonform auszugestalten oder auszusetzen, ist davon auszugehen, dass es nicht bei blo\u00dfen Untersagungsverf\u00fcgungen bleiben wird. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass in naher Zukunft die ersten Bu\u00dfgelder wegen der Nichtbeachtung der Schrems-II-Ent\u00adschei\u00addung verhangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir raten dringend an, bestehende internationale Datentransfers auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite und f\u00fchren gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen die von den Aufsichtsbeh\u00f6rden geforderte dokumentierte Risikoabsch\u00e4tzung durch, wenn die aktuell einzige Alternative \u2013 ein Wechsel auf einen europ\u00e4ischen Anbieter \u2013 keine Option ist.<br>Dr. Lukas Mezger, Dr. Frank Eickmeier, UNVERZAGT Rechtsanw\u00e4lte<\/p>\n\n\n\n<p>Your Contact to ePrivacy:<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1c.net\/c\/107\/4167157\/0\/0\/0\/263369\/7ffc4133ae.html?testmail=yes\">https:\/\/t5baa4d95.emailsys1c.net\/c\/107\/4167157\/0\/0\/0\/263369\/7ffc4133ae.html?testmail=yes<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs in Sachen \u201eSchrems&nbsp;II\u201c im Juli 2020 war klar, dass das \u201ePrivacy Shield\u201c-Abkommen nicht weiter zur vereinfachten<\/p>\n<p class=\"link-more\"><a class=\"myButt \" href=\"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=1135&#038;lang=de\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1135"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1135"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1135\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1136,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1135\/revisions\/1136"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1135"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1135"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1135"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}