{"id":2524,"date":"2025-09-17T16:03:06","date_gmt":"2025-09-17T14:03:06","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2524"},"modified":"2025-09-17T16:05:08","modified_gmt":"2025-09-17T14:05:08","slug":"urteil-zu-pur-modellen-bei-cookie-bannern-pay-or-okay-oesterreichisches-gericht-knuepft-rechtmaessigkeit-an-granulare-einwilligungsmoeglichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2524&lang=de","title":{"rendered":"Urteil zu \u201ePur-Modellen\u201c bei Cookie-Bannern (\u201ePay or Okay\u201c): \u00d6sterreichisches Gericht kn\u00fcpft Rechtm\u00e4\u00dfigkeit an granulare Einwilligungsm\u00f6glichkeit"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1a.net\/c\/107\/8593578\/9385\/0\/20698350\/560274\/ae8ffc93be.html?testmail=yes\">Ein Urteil<\/a>&nbsp;des \u00f6sterreichischen&nbsp;Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 13.&nbsp;August 2025 l\u00e4utet eine neue Runde im langj\u00e4hrigen Streit um die Zul\u00e4ssigkeit sogenannter \u201ePay or Okay\u201c- oder \u201ePur-Modelle\u201c beim DSGVO-konformen Einwilligungsmanagement auf Websites und in Apps ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht erkl\u00e4rte die konkrete Umsetzung des Cookie-Banners der Tageszeitung&nbsp;<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1a.net\/c\/107\/8593578\/9385\/0\/20698350\/560275\/b6f24b6692.html?testmail=yes\">Der Standard&nbsp;<\/a>f\u00fcr rechtswidrig, da die pauschale Einwilligungsoption es den Webseitenbesuchern entgegen den Anforderungen aus der DSGVO an die Freiwilligkeit nicht erm\u00f6gliche, in granularer Weise in verschiedene Verarbeitungszwecke (Werbung, Profiling, Analyse) einzuwilligen oder die Einwilligung zu verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig zu betonen ist, dass das BVwG nur die mangelnde Granularit\u00e4t in Bezug auf die Einwilligung bem\u00e4ngelte, jedoch nicht die verbreitete Praxis an sich f\u00fcr unvereinbar mit dem Freiwilligkeitserfordernis erkl\u00e4rte, bei welcher der kostenfreie Webseitenzugang von einer Einwilligung jedenfalls in das Setzen von Werbecookies abh\u00e4ngig gemacht wird. Diese auch als \u201eCookie Wall\u201c bezeichneten L\u00f6sungen findet man in Deutschland zum Beispiel auf&nbsp;spiegel.de.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zur fehlenden Granularit\u00e4t der Einwilligung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Besucher der Webseite von Der Standard wurden vor die Wahl gestellt, entweder ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschlie\u00dfen (\u201ePay\u201c) oder durch Klick auf einen \u201eeinverstanden\u201c-Button der Datenverarbeitung f\u00fcr Werbe-, Profiling- und Analysezwecke geb\u00fcndelt zuzustimmen (\u201eOkay\u201c).&nbsp;Eine differenzierte Auswahl, welchen der verschiedenen Verarbeitungszwecken \u2013 f\u00fcr Webanalyse, personalisierte Werbung oder Social-Media-Plug-ins \u2013 man zustimmen m\u00f6chte, gab es nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen diese Gestaltung des Cookie-Banners ging die vom Datenschutzaktivisten Max Schrems mitgegr\u00fcndete Datenschutz-Organisation NOYB vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut der Entscheidung des BVwG fehle es an der n\u00f6tigen Granularit\u00e4t f\u00fcr eine wirksame Einwilligung. Dieses Erfordernis ergebe sich zum einen direkt aus dem Wortlaut der DSGVO, wonach die Einwilligung \u201ef\u00fcr einen oder mehrere bestimmte Zwecke\u201c erteilt werden muss. Zudem sehe Erw\u00e4gungsgrund 32 der DSGVO vor, dass bei mehreren Verarbeitungszwecken grunds\u00e4tzlich einzelne Einwilligungen erforderlich sind. Nach Erw\u00e4gungsgrund 43 liege keine freiwillige Einwilligung vor, wenn diese nur geb\u00fcndelt abgefragt wird, obwohl eine gesonderte Abfrage \u201eangebracht\u201c w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ansicht des BVwG w\u00e4ren gesonderte Einwilligungen hier \u201eangebracht\u201c gewesen, da laut Datenschutzerkl\u00e4rung unterschiedliche Zwecke (funktionale, Analyse- und Werbe-Cookies) verfolgt wurden. Diese Einsch\u00e4tzung entspreche auch den&nbsp;<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1a.net\/c\/107\/8593578\/9385\/0\/20698350\/560276\/8217533b62.html?testmail=yes\">EDSA-Leitlinien zur Einwilligung<\/a>&nbsp;und der&nbsp;<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1a.net\/c\/107\/8593578\/9385\/0\/20698350\/560277\/1dabf20132.html?testmail=yes\">EDSA-Stellungnahme 08\/2024<\/a>&nbsp;zu \u201eConsent or Pay\u201c-Modellen, die eine freiwillige Einwilligung bei einer B\u00fcndelung verschiedener Zwecke ohne separate Auswahlm\u00f6glichkeit verneinen. Auch die&nbsp;<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1a.net\/c\/107\/8593578\/9385\/0\/20698350\/560278\/7fce42b933.html?testmail=yes\">deutsche Datenschutzkonferenz<\/a>&nbsp;fordere f\u00fcr Pur-Abo-Modelle bei Zweckb\u00fcndelung einen \u201esehr engen Zusammenhang\u201c der Zwecke. Dieser Zusammenhang habe vorliegend nicht in ausreichendem Ma\u00dfe bestanden.<br>Eine Pauschaleinwilligung als Gegenst\u00fcck zu einem Bezahl-Abo stellt laut Gericht zudem keinen angemessenen Ausgleich der betroffenen Grundrechte dar (Datenschutz und unternehmerische Freiheit); insbesondere k\u00f6nne ein rein wirtschaftliches Interesse es nicht rechtfertigen, auf gesonderte Einwilligungen zu verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Medienprivileg der DSGVO greift nicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Verfahren argumentierte Der Standard auch mit dem Medienprivileg der DSGVO, wonach die grundrechtlich gesch\u00fctzte journalistische Arbeit eine Abweichung von DSGVO-Regeln, etwa zur Einwilligung, erforderlich machen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht verneinte aber die Anwendbarkeit des Medienprivilegs, da mit dem Setzen etwa von Werbecookies oder solchen zur Einbindung von Social-Media-Plugins keine journalistischen Zwecke verfolgt w\u00fcrden, sondern vielmehr Werbeeinnahmen generiert bzw. personenbezogene Daten an Google oder Facebook \u00fcbertragen werden sollten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ausblick und praktische Implikationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig; die Revision wurde zugelassen. NOYB h\u00e4lt es f\u00fcr wahrscheinlich, dass die n\u00e4chste Instanz Fragen rund um die Wirksamkeit einer Einwilligung bei \u201ePay or Okay\u201c-Modellen dem EuGH vorlegen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Standard hat inzwischen angek\u00fcndigt, die vom Gericht aufgestellten Anforderungen an die Granularit\u00e4t der Einwilligung umzusetzen, aber noch offengelassen, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem Hintergrund des \u00f6sterreichischen Urteils, des EDSAs sowie der deutschen Datenschutzkonferenz l\u00e4sst sich Folgendes festhalten: F\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von \u201ePay or Okay\u201c- bzw. Pur-Modellen, die eine kostenfreie Nutzung des Angebots von der Einwilligung in das Setzen von Werbecookies abh\u00e4ngig machen, ist es jedenfalls erforderlich, dass der Nutzer die Datenverarbeitung zu anderen Zwecken (etwa Profiling- und Analysezwecke) granular steuern und \u2013 ohne Nachteile bzgl. des Seitenzugangs \u2013 auch ablehnen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Positivbeispiel wird im Urteil auf das Cookie-Banner von&nbsp;krone.at&nbsp;verwiesen, bei dem eine gesonderte Einwilligung bez\u00fcglich \u201eWerbung (Zustimmung n\u00f6tig)\u201c einerseits, \u201eWebanalyse und Websiten-Optimierung\u201c sowie \u201eLaden externer Resourcen (u.a. social embeds)\u201c m\u00f6glich sei. Eine \u00e4hnliche Gestaltung findet sich bei Der Spiegel. Grunds\u00e4tzlich sollte also eine Umsetzung des Urteils m\u00f6glich sein, ohne die Finanzierung des Online-Angebots durch den Einsatz von nutzerspezifischer Werbung zu gef\u00e4hrden. Nach wie vor bleibt das Pur-Modell jedoch nur f\u00fcr Websites mit journalistischen Inhalten interessant.<\/p>\n\n\n\n<p>(Dr. Lukas Mezger, UNVERZAGT Rechtsanw\u00e4lte)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Urteil&nbsp;des \u00f6sterreichischen&nbsp;Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 13.&nbsp;August 2025 l\u00e4utet eine neue Runde im langj\u00e4hrigen Streit um die Zul\u00e4ssigkeit sogenannter \u201ePay or Okay\u201c- oder<\/p>\n<p class=\"link-more\"><a class=\"myButt \" href=\"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2524&#038;lang=de\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2524"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2524"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2524\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2526,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2524\/revisions\/2526"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2524"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2524"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2524"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}