{"id":2820,"date":"2026-06-19T11:46:31","date_gmt":"2026-06-19T09:46:31","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2820"},"modified":"2026-06-19T11:46:31","modified_gmt":"2026-06-19T09:46:31","slug":"pseudonym-ist-nicht-anonym-5-mio-e-bussgeld-der-cnil-gegen-iqvia-und-was-das-eugh-srb-urteil-damit-zu-tun-hat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2820&lang=de","title":{"rendered":"Pseudonym ist nicht anonym: 5-Mio-\u20ac-Bu\u00dfgeld der CNIL gegen IQVIA \u2013 und was das EuGH-\u201eSRB&#8220;-Urteil damit zu tun hat"},"content":{"rendered":"\n<p>CNIL, 26.05.2026 \u2013 SAN-2026-008 (IQVIA OPERATIONS FRANCE)<\/p>\n\n\n\n<p>Die franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL hat gegen das Gesundheitsdaten-Unternehmen IQVIA OPERATIONS FRANCE ein Bu\u00dfgeld von&nbsp;<strong>5 Mio. \u20ac<\/strong>&nbsp;verh\u00e4ngt \u2013 vor allem, weil es beim Betrieb von Gesundheitsdaten-Warehouses Vorgaben zum Schutz der Betroffenen nicht eingehalten hat.<\/p>\n\n\n\n<p>IQVIA erstellt Studien f\u00fcr Pharmaunternehmen und st\u00fctzte sich daf\u00fcr auf zwei&nbsp; Gesundheitsdaten-Warehouses (welche von der CNIL zuvor genehmigt waren) und mit Daten von rund 14.000 Apotheken und von mehreren tausend \u00c4rzten best\u00fcckt waren. Bei einer sp\u00e4teren Pr\u00fcfung stellte die CNIL fest, dass in der Praxis Vorgaben zur Information von Betroffenen, der Aus\u00fcbung von Betroffenenrechten und zur Datensicherheit nicht eingehalten wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>IQVIA ging davon aus, dass die Daten anonym seien und das Datenschutzrecht damit nicht anwendbar. Wichtigstes Argument hierf\u00fcr k\u00f6nnte das&nbsp;<strong>\u201eSRB&#8220;-Urteil des EuGH<\/strong>(04.09.2025, C-413\/23 P) sein. Dieses Urteil hatte den Personenbezug als relativ beschrieben: Dieselben pseudonymisierten Daten k\u00f6nnen danach f\u00fcr den Verantwortlichen, der den Schl\u00fcssel besitzt, personenbezogen sein w\u00e4hrend sie f\u00fcr einen Dritten, ohne Mittel zur Re-Identifizierung, dagegen anonym sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die CNIL sah dies hier jedoch nicht als gegeben an. Die Daten in den Warehouses seien&nbsp;<strong>nicht anonym, sondern nur pseudonym<\/strong>, weil eine Re-Identifizierung mit angemessenen Mitteln m\u00f6glich sei.<br>Tragend daf\u00fcr waren drei Punkte:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul><li>ein&nbsp;<strong>eindeutiger Identifikator<\/strong>&nbsp;je Patient,<\/li><li>die&nbsp;<strong>Tiefe der gesammelten Daten&nbsp;<\/strong>(z.B. Geburtsjahr, Geschlecht, Hausarzt, Rezepte, Diagnosen, Symptome, Allergien, Gewicht, Gr\u00f6\u00dfe, Puls, Impfungen, Untersuchungen, Krankschreibungen) und<\/li><li>die M\u00f6glichkeit, Personen durch Kombination der IQVIA-Daten mit&nbsp;<strong>\u00f6ffentlich verf\u00fcgbaren Informationen<\/strong>&nbsp;zu identifizieren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Gegen eine ausreichende Anonymit\u00e4t sprachen laut der CNIL noch weitere Punkte:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Wie&nbsp;<strong>einfach<\/strong>&nbsp;eine Re-Identifizierung praktisch sein kann, zeigte der Berichterstatter im Verfahren anschaulich an einem Beispiel: \u00dcber eine Facebook-Selbsthilfegruppe lie\u00df sich eine Patientin aus einer Studie in wenigen Minuten zuordnen.<\/li><li>Auch&nbsp;<strong>vertragliche Verbote<\/strong>, die etwa Partner eine Re-Identifizierung untersagten, f\u00fchrten hier nicht dazu, dass die Daten als anonym anzusehen waren. Auch wenn ein gesetzliches Verbot die Angemessenheit der Mittel entfallen lassen k\u00f6nnte \u2013 blo\u00dfe Vertragsvereinbarungen gen\u00fcgen daf\u00fcr nicht.<\/li><li>In Abgrenzung zum SRB-Urteil war das Unternehmen hier nicht blo\u00dfer Empf\u00e4nger pseudonymisierter Daten, sondern ab der Datenerhebung als Verantwortlicher der gesamten Verarbeitung zu sehen. Diese&nbsp;<strong>Rolle als Verantwortlicher<\/strong>&nbsp;soll laut der CNIL dagegen sprechen, die Daten als anonym zu behandeln. Die \u201eRelativit\u00e4t&#8220; aus dem SRB-Urteil hilft dem Dritten ohne Schl\u00fcssel \u2013 nicht dem Unternehmen, das das Warehouse selbst aufgebaut hat und die reichhaltigen Daten zusammenf\u00fchrt.<\/li><li>Dass IQVIA keine Absicht zur Re-Identifizierung hatte, sei unerheblich \u2013 es kommt allein auf die&nbsp;<strong>M\u00f6glichkeit einer Re-Identifizierung<\/strong>&nbsp;an.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Inhaltlich beanstandete die CNIL sodann verschiedene&nbsp;<strong>Sicherheitsm\u00e4ngel<\/strong>&nbsp;(z.T. keine regelm\u00e4\u00dfige Auswertung der Zugriffsprotokolle; keine Mehr-Faktor-Authentifizierung, eine fehlerhafte Patienteninformation und ein fehlendes Widerspruchsverfahren.) Teilweise kam hinzu, dass die Apotheken ihre Kunden nicht korrekt \u00fcber die Weitergabe an IQVIA informierten und dass die Apothekensoftware Patientendaten selbst ohne Zustimmung weiterleitete (Versto\u00df gegen Privacy by Design).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Sensibilit\u00e4t der Gesundheitsdaten und die Datenmenge spielte eine zentrale Rolle. Die CNIL betonte sie bei den Schutzanforderungen und zog sie ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr die&nbsp;<strong>H\u00f6he des Bu\u00dfgeldes<\/strong>&nbsp;heran \u2013 neben der Zahl der Betroffenen (mehrere zehn Millionen), der Marktposition und der Finanzkraft des Unternehmens. Die Pseudonymisierung selbst wurde aber als mildernd angesehen, da damit immerhin eine direkte Identifizierung ausschied.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00fcr Unternehmen im e-Health-Sektor bedeutet das<\/strong>, wenn pseudonymisierte (Gesundheits-)Daten in Data Warehouses, Real-World-Evidence-Produkten oder zum KI-Training genutzt werden, muss eine Anonymisierung detailliert gepr\u00fcft werden. Verantwortliche, die reichhaltige, l\u00e4ngsschnittf\u00e4hige Datens\u00e4tze mit eindeutigen Identifikatoren zusammenf\u00fchren, werden meist weiterhin mit re-identifizierbaren Daten zu tun haben. Hier werden Unternehmen nicht umhin kommen, die einzelnen Konstellationen auch nach den potentiellen Identifizierungsm\u00f6glichkeiten zu unterscheiden. Nur dann lie\u00dfe sich \u00fcberhaupt darauf vertrauen, dass f\u00fcr die Daten keine Datenschutzvorgaben mehr gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen CNIL-Bu\u00dfgelder ist der Rechtsweg grunds\u00e4tzlich er\u00f6ffnet und die Entscheidung damit nicht zwingend endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>(Dr. Marian Klingebiel, UNVERZAGT Law)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>CNIL, 26.05.2026 \u2013 SAN-2026-008 (IQVIA OPERATIONS FRANCE) Die franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL hat gegen das Gesundheitsdaten-Unternehmen IQVIA OPERATIONS FRANCE ein Bu\u00dfgeld von&nbsp;5 Mio.<\/p>\n<p class=\"link-more\"><a class=\"myButt \" href=\"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2820&#038;lang=de\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2820"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2820"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2820\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2821,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2820\/revisions\/2821"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2820"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2820"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2820"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}