{"id":2850,"date":"2026-07-29T08:44:52","date_gmt":"2026-07-29T06:44:52","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2850"},"modified":"2026-07-29T08:44:52","modified_gmt":"2026-07-29T06:44:52","slug":"tracking-pixel-in-marketing-e-mails-italien-und-frankreich-positionieren-sich-zur-frage-der-einwilligungspflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2850&lang=de","title":{"rendered":"Tracking-Pixel in Marketing-E-Mails: Italien und Frankreich positionieren sich zur Frage der Einwilligungspflicht"},"content":{"rendered":"\n<p>Tracking-Pixel geh\u00f6ren seit Jahren zum Standard vieler Newsletter- und E-Mail-Marketing-L\u00f6sungen. Sie erm\u00f6glichen es Unternehmen, unter anderem\u00a0<strong>\u00d6ffnungs- und Klickraten<\/strong>\u00a0der von ihnen versandten E-Mails zu messen und so das eigene E-Mail-Marketing zu optimieren.\u00a0<br>\u00a0<br>Datenschutzrechtlich sind die Voraussetzungen ihrer Nutzung bislang nicht endg\u00fcltig gekl\u00e4rt. Insbesondere das Zusammenspiel von DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie und ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten lie\u00df offen, ob f\u00fcr den Einsatz von Tracking-Pixeln stets eine vorherige Einwilligung der Empf\u00e4nger erforderlich ist. Mit neuen Leitlinien aus Frankreich und Italien zeichnen sich nun erstmals klarere, aber gleichzeitig unterschiedliche Regelungsans\u00e4tze ab.<br>\u00a0<br>Die\u00a0<strong>franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL<\/strong>\u00a0vertritt k\u00fcnftig eine strenge Linie. Danach ist f\u00fcr den Einsatz von Tracking-Pixeln zur Messung von \u00d6ffnungs- und Klickraten grunds\u00e4tzlich eine vorherige Einwilligung der Empf\u00e4nger erforderlich. Eine Ausnahme soll lediglich gelten, wenn die Technologie ausschlie\u00dflich dazu verwendet wird, dauerhaft inaktive E-Mail-Adressen zu identifizieren und aus dem Verteiler zu entfernen. Au\u00dferdem stellt die CNIL strenge Anforderungen an die Einwilligungsabfrage.<br>\u00a0<br>Deutlich praxisfreundlicher f\u00e4llt die Position der\u00a0<strong>italienischen Datenschutzbeh\u00f6rde Garante<\/strong>\u00a0aus. Danach ist keine Einwilligung erforderlich, wenn Tracking-Pixel ausschlie\u00dflich zur Erstellung aggregierter und dadurch anonymer Statistiken eingesetzt werden, ohne dass das Verhalten einzelner Empf\u00e4nger nachvollzogen werden kann. Werden dagegen personenbezogene Auswertungen \u00fcber entsprechende Profile vorgenommen, ist zwar eine Einwilligung notwendig. Diese darf aber nach Auffassung des Garante auch mit der Anmeldung zum Newsletter verbunden werden. Unternehmen k\u00f6nnen die Zustimmung zum Tracking somit gemeinsam mit dem Newsletter-Opt-in einholen, sofern die sonstigen datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligung erf\u00fcllt sind.<br>\u00a0<br>In Deutschland haben sich die Datenschutzbeh\u00f6rden bislang ebenfalls eher restriktiv positioniert. Die\u00a0<strong>deutsche Datenschutzkonferenz<\/strong>\u00a0geht davon aus, dass das Auslesen von Informationen \u00fcber Tracking-Pixel regelm\u00e4\u00dfig eine vorherige Einwilligung erfordert. Spezifische Leitlinien zum Einsatz von Tracking-Pixeln in Marketing-E-Mails existieren bislang jedoch nicht, sodass f\u00fcr Unternehmen weiterhin eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht.<br>\u00a0<br>F\u00fcr<strong>\u00a0die\u00a0Praxis<\/strong>\u00a0empfiehlt es sich daher, das E-Mail-Tracking m\u00f6glichst bereits im Rahmen der Newsletter-Anmeldung transparent zu machen und \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 gemeinsam mit dem Newsletter-Opt-in eine Einwilligung einzuholen. Schwierigkeiten k\u00f6nnen sich allerdings ergeben, wenn der Versand auf der Bestandskundenausnahme beruht und deshalb gar keine Einwilligung f\u00fcr den Newsletter abgefragt wird. Dann sollten Unternehmen auf jeden Fall auf personenbezogene Auswertungen zu verzichten und Tracking-Pixel wenn \u00fcberhaupt ausschlie\u00dflich zur Erstellung aggregierter Statistiken einsetzen.<br>\u00a0<br>(Dr. Lukas Mezger, Unverzagt Law)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Tracking-Pixel geh\u00f6ren seit Jahren zum Standard vieler Newsletter- und E-Mail-Marketing-L\u00f6sungen. 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