{"id":2852,"date":"2026-07-29T08:45:32","date_gmt":"2026-07-29T06:45:32","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2852"},"modified":"2026-07-29T08:45:32","modified_gmt":"2026-07-29T06:45:32","slug":"ki-transparenzpflichten-muessen-unternehmen-ki-generierte-newsletter-kennzeichnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2852&lang=de","title":{"rendered":"KI-Transparenzpflichten: M\u00fcssen Unternehmen KI-generierte Newsletter kennzeichnen?"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit der KI-Verordnung (AI Act) f\u00fchrt die Europ\u00e4ische Union erstmals Transparenzpflichten f\u00fcr bestimmte KI-generierte Inhalte ein. Diese Transparenzpflicht muss&nbsp;<strong>ab dem 2. August 2026<\/strong>&nbsp;umgesetzt werden. F\u00fcr Unternehmen stellt sich daher unter anderem die Frage: M\u00fcssen Newsletter oder Blogbeitr\u00e4ge, die mit Unterst\u00fctzung von KI erstellt wurden, k\u00fcnftig gekennzeichnet werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Die Antwort lautet:&nbsp;<strong>Es kommt darauf an.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wann greift die Kennzeichnungspflicht?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Transparenzpflicht betrifft Betreiber von KI-Systemen, wenn diese Texte ver\u00f6ffentlichen, die ganz oder teilweise durch KI generiert oder bearbeitet wurden und der Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Angelegenheiten von \u00f6ffentlichem Interesse dienen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob ein Unternehmensnewsletter oder ein Blogbeitrag unter diese Regelung f\u00e4llt, ist daher anhand mehrerer Kriterien zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst muss es sich um einen&nbsp;<strong>ver\u00f6ffentlichten Text<\/strong>&nbsp;handeln. Darunter fallen Inhalte, die sich an eine unbestimmte oder breite Leserschaft richten \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob der Zugang kostenlos oder kostenpflichtig erfolgt. Unternehmensblogs oder Newsletter mit einem gro\u00dfen Empf\u00e4ngerkreis k\u00f6nnen diese Voraussetzung erf\u00fcllen. Dagegen sind Inhalte in geschlossenen oder rein privaten Gruppen grunds\u00e4tzlich nicht erfasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss der Text der&nbsp;<strong>Information der \u00d6ffentlichkeit<\/strong>&nbsp;dienen. Gemeint sind Inhalte, die Wissen, Meinungen oder Tatsachen vermitteln. Rein werbliche Inhalte oder Produktangebote werden regelm\u00e4\u00dfig nicht unter diese Transparenzpflicht fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidend ist au\u00dferdem, ob sich der Beitrag auf&nbsp;<strong>Angelegenheiten von \u00f6ffentlichem Interesse<\/strong>&nbsp;bezieht. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Themen aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Gesundheit, Sicherheit, Wissenschaft oder Kultur. Berichtet ein Unternehmen beispielsweise \u00fcber regulatorische Entwicklungen oder neue gesetzliche Anforderungen, kann ein solcher Newsletter durchaus Informationen zu einem \u00f6ffentlichen Interesse enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ist die Transparenzpflicht anwendbar, muss die Offenlegung&nbsp;<strong>bereits zum Zeitpunkt der ersten Interaktion<\/strong>&nbsp;erfolgen. Leserinnen und Leser sollen unmittelbar erkennen k\u00f6nnen, dass ein Text ganz oder teilweise mithilfe von KI erstellt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kennzeichnung muss&nbsp;<strong>klar, eindeutig und leicht wahrnehmbar<\/strong>&nbsp;sein sowie den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Eine versteckte Information im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen d\u00fcrfte hierf\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig nicht ausreichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gibt es Ausnahmen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ja. Die KI-Verordnung sieht eine wichtige Ausnahme vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Kennzeichnung ist grunds\u00e4tzlich&nbsp;<strong>nicht erforderlich,<\/strong>&nbsp;wenn der KI-generierte oder KI-bearbeitete Text&nbsp;<strong>einer echten menschlichen \u00dcberpr\u00fcfung oder redaktionellen Kontrolle<\/strong>&nbsp;unterzogen wurde&nbsp;<strong>und<\/strong>&nbsp;eine nat\u00fcrliche oder juristische Person die&nbsp;<strong>redaktionelle Verantwortung<\/strong>&nbsp;f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung \u00fcbernimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei stellt die Verordnung hohe Anforderungen an die menschliche Kontrolle. Eine lediglich oberfl\u00e4chliche Durchsicht oder eine reine Rechtschreib- und Grammatikpr\u00fcfung gen\u00fcgt nicht. Erforderlich ist vielmehr eine inhaltliche Pr\u00fcfung, bei der die verantwortliche Person den Beitrag bewertet, gegebenenfalls \u00fcberarbeitet und die Verantwortung f\u00fcr den ver\u00f6ffentlichten Inhalt \u00fcbernimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was bedeutet das f\u00fcr Unternehmen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Viele Unternehmen nutzen KI inzwischen zur Erstellung von Newslettern, Fachartikeln oder Blogbeitr\u00e4gen. Wer KI lediglich als Schreibassistenz einsetzt und die Inhalte anschlie\u00dfend sorgf\u00e4ltig redaktionell pr\u00fcft und freigibt, wird sich h\u00e4ufig auf die Ausnahme berufen k\u00f6nnen.<br>Dennoch empfiehlt es sich, interne Prozesse zu dokumentieren. Unternehmen sollten nachvollziehbar festhalten, wann KI eingesetzt wurde, wer die inhaltliche Pr\u00fcfung vorgenommen hat und wer die redaktionelle Verantwortung tr\u00e4gt. Bei Fragen zur Umsetzung dazu unterst\u00fctzen wir Sie gerne.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der KI-Verordnung (AI Act) f\u00fchrt die Europ\u00e4ische Union erstmals Transparenzpflichten f\u00fcr bestimmte KI-generierte Inhalte ein. Diese Transparenzpflicht muss&nbsp;ab dem 2. 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