{"id":2876,"date":"2026-08-18T15:50:38","date_gmt":"2026-08-18T13:50:38","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2876"},"modified":"2026-08-18T15:50:39","modified_gmt":"2026-08-18T13:50:39","slug":"neue-edsa-leitlinien-zur-anonymisierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=2876&lang=de","title":{"rendered":"Neue EDSA-Leitlinien zur Anonymisierung"},"content":{"rendered":"\n<p>Im\u00a0Juli hat der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss (EDSA) seinen Entwurf f\u00fcr\u00a0<a href=\"https:\/\/t5baa4d95.emailsys1a.net\/c\/107\/9359641\/9385\/0\/20698350\/608174\/8c3f577b5c.html?testmail=yes\">Leitlinien zur Anonymisierung<\/a>\u00a0zur \u00f6ffentlichen Konsultation ver\u00f6ffentlicht. Eine einheitliche Position auf europ\u00e4ischer Ebene wurde bereits lange erwartet, da die letzten Leitlinien zu diesem Thema aus dem Jahr 2014 stammen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Relative Anonymit\u00e4t<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der zentrale Ansatz der Guideline ist, dass Anonymit\u00e4t&nbsp;<strong>relativ<\/strong>&nbsp;ist. Derselbe Datensatz kann in den H\u00e4nden einer Partei personenbezogen sein und in den H\u00e4nden einer anderen anonym. Ob eine Person identifizierbar ist, wird aus der&nbsp;<strong>Perspektive<\/strong>&nbsp;jeder relevanten Partei beurteilt. Das k\u00f6nnen Verantwortliche oder z. B. Empf\u00e4nger wie Auftragsverarbeiter sein. In jedem Szenario werden die Mittel ber\u00fccksichtigt, deren Einsatz vern\u00fcnftigerweise zu erwarten ist. Wenn die Wahrscheinlichkeit, dass eine Re-Identifizierung \u201ein der Praxis unerheblich\u201c ist, k\u00f6nnen die Daten als anonym angesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sonderfall Auftragsverarbeiter<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der EDSA f\u00fchrt mit den Leitlinien einen kontroversen Punkt in den Diskurs ein. So sollen Auftragsverarbeiter nicht wie andere Parteien isoliert, sondern aus der Perspektive des Verantwortlichen bewertet werden. Vermutlich m\u00f6chte der EDSA verhindern, dass Verantwortliche ihre DSGVO-Verpflichtungen durch ein Auslagern der Datenverarbeitung an einen Auftragsverarbeiter umgehen k\u00f6nnen. Er weist zudem darauf hin, dass vertragliche Verbote der Re-Identifizierung technische Schutzma\u00dfnahmen nicht ersetzen k\u00f6nnen und dass eine allgemeine Annahme der Rechtskonformit\u00e4t widerlegbar ist, wenn konkrete Risiken einer unrechtm\u00e4\u00dfigen Re-Identifizierung bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bewertungsans\u00e4tze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Leitlinie bietet f\u00fcr die Bewertung einer Datenverarbeitung zwei Bewertungsans\u00e4tze an.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Kontextbezogener Ansatz:<\/strong>&nbsp;Identifiziert einzelne Akteure und bewertet deren tats\u00e4chliche Re-Identifizierungsm\u00f6glichkeiten.<\/li><li><strong>Vereinfachter Ansatz:<\/strong>&nbsp;L\u00e4sst spezifische Unterschiede der Akteure au\u00dfer Acht und wendet einen einheitlichen, konservativen Standard an. Dieser Ansatz ist ideal, wenn die F\u00e4higkeiten der Empf\u00e4nger nicht zuverl\u00e4ssig ermittelt werden k\u00f6nnen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Verantwortliche m\u00fcssen sich nicht ausschlie\u00dflich f\u00fcr einen Ansatz entscheiden. Ein&nbsp;<strong>hybrider Ansatz<\/strong>, bei dem zun\u00e4chst eine vereinfachte Analyse zur Pr\u00fcfung der theoretischen Re-Identifizierung durchgef\u00fchrt wird und anschlie\u00dfend eine kontextbezogene Analyse, wenn eine genauere Beurteilung erforderlich ist, wird ausdr\u00fccklich in Betracht gezogen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Drei-Kriterien-Test<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind f\u00fcr beide Ans\u00e4tze drei Kriterien zu pr\u00fcfen. Nur wenn alle Kriterien erf\u00fcllt sind, k\u00f6nnen Daten als anonym gewertet werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul><li>No Record Isolation: Es gibt keine einzigartige Kombination von Attributen in einem Datensatz, die eine Person identifizieren kann.<\/li><li>No Linkage: Die Daten enthalten keinen Datensatz einer Person, der mit einem anderen Datensatz verkn\u00fcpft werden k\u00f6nnte, der (a) sich ebenfalls auf dieselbe Person bezieht und (b) aus einem anderen Datensatz stammt<\/li><li>No Inference: Aus dem Datensatz lassen sich keine spezifischen und aussagekr\u00e4ftigen R\u00fcckschl\u00fcsse ziehen, die eine Person identifizieren k\u00f6nnen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der EDSA warnt ausdr\u00fccklich davor, dass Schlussfolgerungen aus&nbsp;<strong>KI-Modellen<\/strong>&nbsp;und&nbsp;<strong>synthetischen Datens\u00e4tzen<\/strong>&nbsp;gegen das \u201eNo Inference\u201c-Kriterium versto\u00dfen. Daten gelten in der Regel nur dann als anonym, wenn alle drei Anonymit\u00e4tskriterien, einschlie\u00dflich \u201eNo Inference\u201c, gleichzeitig erf\u00fcllt sind. Dies ist eine Warnung an Organisationen, die solche Ergebnisse f\u00e4lschlicherweise als von Natur aus anonym betrachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotz der Komplexit\u00e4t l\u00e4sst sich festhalten, dass die Leitlinien praxisorientiert sind, aber in mehreren Bereichen strenger als die bisherige Praxis. Wir unterst\u00fctzen Sie gerne bei der Anwendung der neuen Bewertungsans\u00e4tze.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im\u00a0Juli hat der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss (EDSA) seinen Entwurf f\u00fcr\u00a0Leitlinien zur Anonymisierung\u00a0zur \u00f6ffentlichen Konsultation ver\u00f6ffentlicht. 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