{"id":571,"date":"2019-03-29T19:01:05","date_gmt":"2019-03-29T18:01:05","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=571"},"modified":"2020-12-09T19:01:48","modified_gmt":"2020-12-09T18:01:48","slug":"die-eprivacyvo-durch-die-hintertuer-tracking-nur-noch-mit-einwilligung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=571&lang=de","title":{"rendered":"Die ePrivacyVO durch die Hintert\u00fcr: Tracking nur noch mit Einwilligung?"},"content":{"rendered":"\n<p>Auch am Ende des ersten Quartals 2019 ist auf europ\u00e4ischer Ebene keine Einigung bez\u00fcglich der ePrivacy-Verordnung in Sicht: Auf der Suche nach einem Kompromiss hat der Europ\u00e4ische Rat lediglich neue Diskussionspapiere vorgelegt. Mittlerweile ist von einem Inkrafttreten nicht vor 2020 und einer Umsetzungsfrist von weiteren zwei Jahren auszugehen. Somit wird sich die urspr\u00fcnglich als \u201eSchwestergesetz\u201c zur DSGVO geplante ePrivacy-Verordnung um mindestens dreieinhalb Jahre verz\u00f6gern.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit bleibt die Frage weiterhin offen, ob die ePrivacy-Verordnung f\u00fcr Cookies und andere zu Werbezwecken genutzte Tracking-Mechanismen eine Einwilligung (also ein echtes Opt-in) der Nutzer erfordern wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir informierten bereits dar\u00fcber&nbsp;welche Position die deutschen Aufsichtsbeh\u00f6rden derweil auf der Grundlage des bestehenden Rechts (also der DSGVO und des deutschen Telemediengesetzes) in F\u00e4llen des Trackings zu Werbezwecken einnehmen. Jetzt verdichten sich die Zeichen f\u00fcr eine \u201evorauseilende Umsetzung\u201c der ePrivacy-Verordnung durch die (deutschen) Aufsichtsbeh\u00f6rden mit den Mitteln der DSGVO.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Positionspapier der DSK<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK), die sich aus den Datenschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder zusammensetzt, hat im April 2018 in einem Positionspapier verlauten lassen, dass nach ihrer Auffassung als Rechtsgrundlage f\u00fcr den Einsatz von Tracking-Mechanismen zu Werbezwecken kein berechtigtes Interesse des Werbetreibenden, sondern lediglich die Einwilligung (Opt-in) der Nutzer in Frage kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nat\u00fcrlich handelt es sich bei so einem Positionspapier lediglich um eine Beh\u00f6rden-\u201eMeinung\u201c. Von ihr gehen keine echten Rechtswirkungen wie etwa von einem Gerichtsurteil oder einem Gesetz aus. Trotzdem verdeutlicht sie den Standpunkt der Datenschutzbeh\u00f6rden in Bezug auf die Interpretation des bestehenden Rechts. Ein f\u00fcr Ende 2018 angek\u00fcndigtes Folgepapier l\u00e4sst jedoch weiterhin auf sich warten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das BayLDA k\u00fcndigt jetzt \u201eKonsequenzen\u201c an<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Anfang Februar k\u00fcndigte jetzt das Bayerische Landesamt f\u00fcr Datenschutzaufsicht (BayLDA) an, tats\u00e4chlich auf der Grundlage der DSGVO gegen Tracking zu Werbezwecken vorgehen zu wollen, sofern es ohne Einwilligung der Nutzer geschieht.<\/p>\n\n\n\n<p>Anl\u00e4sslich des \u201eSafer Internet Day\u201c ver\u00f6ffentlichte das BayLDA das&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.lda.bayern.de\/media\/sid_ergebnis_2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Ergebnis einer Untersuchung<\/a>&nbsp;von 40 \u201ebayerischen\u201c Websites auf ihre DSGVO-Konformit\u00e4t. Dabei ging das BayLDA ohne weitere Erl\u00e4uterung von der Pr\u00e4misse aus, dass die Verwendung von Tracking-Tools nicht nur eine&nbsp;<em>Information<\/em>&nbsp;in einer Datenschutzerkl\u00e4rung, sondern auch eine&nbsp;<em>Einwilligung<\/em>&nbsp;der Besucher erfordere.<\/p>\n\n\n\n<p>In einem weiteren Schritt verdeutlichte das BayLDA, dass die geforderte Einwilligung nicht in Form eines heute bereits vielfach verwendeten&nbsp;<em>informatorischen<\/em>&nbsp;\u201eCookie-Banners\u201c (nach urspr\u00fcnglich britischem Vorbild), sondern in Form eines \u201eEinwilligungs-Popups\u201c erfolgen muss, der eine echte Einwilligung im Sinne von Art.&nbsp;7 DSGVO abfragt. (\u00c4hnlich sehen das \u00fcbrigens offenbar die Aufsichtsbeh\u00f6rden in \u00d6sterreich und in den Niederlanden.)<\/p>\n\n\n\n<p>Das BayLDA k\u00fcndigte an, die Verh\u00e4ngung von Bu\u00dfgeldern wegen Verletzung dieses angenommenen DSGVO-Versto\u00dfes zu \u201epr\u00fcfen\u201c. Von der nieders\u00e4chsischen Datenschutzbeh\u00f6rde ist \u00c4hnliches zu h\u00f6ren; aus Hessen dagegen wird verlautbart, dass erst eine einheitliche Position gefunden werden m\u00fcsse. Diesbez\u00fcgliche Entscheidungen liegen bislang nicht vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unsere Einsch\u00e4tzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie bereits angedeutet ist diese unerwartet deutliche Position der bayerischen Aufsichtsbeh\u00f6rde nach wie vor verwunderlich, wo doch erstens die DSGVO in Erw\u00e4gungsgrund 47 a.E. berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage f\u00fcr das Online-Marketing ausdr\u00fccklich anerkennt und zweitens die Diskussion um eine \u00c4nderung dieses rechtlichen Zustands durch die ePrivacy-Verordnung wie dargestellt weiterhin andauert.&nbsp;<strong>Wir empfehlen daher, sich weiterhin auf die \u201eherk\u00f6mmliche\u201c L\u00f6sung mit einem einfachen Opt-out-Hinweis in der Datenschutzerkl\u00e4rung zu verlassen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die Position des BayLDA, das emp\u00f6rt feststellt, dass 40 von 40 gepr\u00fcften Websites die angeblichen Vorgaben der DSGVO zum Tracking nicht einhalten, sei der bekannte Witz vom Geisterfahrer auf der Autobahn erw\u00e4hnt, der im Radio h\u00f6rt, wie vor ihm gewarnt wird und sich mit Blick auf die ihm entgegenkommenden Autos fragt: \u201eEin Geisterfahrer? Hunderte!\u201c Es bleibt insofern zu hoffen, dass sich das BayLDA an die eigene Stirn fasst und die eigene Position noch einmal \u00fcberdenkt, bis f\u00fcr die ePrivacy-Verordnung eine Einigung gefunden ist.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img src=\"https:\/\/www.eprivacy.eu\/fileadmin\/user_upload\/einwilligung.jpg\" alt=\"\"\/><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img src=\"https:\/\/www.eprivacy.eu\/fileadmin\/user_upload\/tracking2.jpg\" alt=\"\"\/><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch am Ende des ersten Quartals 2019 ist auf europ\u00e4ischer Ebene keine Einigung bez\u00fcglich der ePrivacy-Verordnung in Sicht: Auf der Suche nach<\/p>\n<p class=\"link-more\"><a class=\"myButt \" href=\"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=571&#038;lang=de\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/571"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=571"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/571\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":572,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/571\/revisions\/572"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=571"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=571"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=571"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}