{"id":796,"date":"2017-01-18T17:20:55","date_gmt":"2017-01-18T16:20:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=796"},"modified":"2020-12-13T17:21:48","modified_gmt":"2020-12-13T16:21:48","slug":"3-fragen-zu-den-auswirkungen-der-eprivacy-verordnung-an-prof-dr-christoph-bauer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=796&lang=de","title":{"rendered":"3 Fragen zu den Auswirkungen der ePrivacy-Verordnung an Prof. Dr. Christoph Bauer"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Werbeindustrie hat die von der europ\u00e4ischen Kommission vorgeschlagene ePrivacy-Verordnung zur Verbesserung des Online-Datenschutzes sehr schlecht aufgenommen. Was denken Sie \u00fcber die Gesetzesvorschl\u00e4ge?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Christoph Bauer:&nbsp;<\/strong>Der vorgeschlagene Text f\u00fcr die ePrivacy-Verordnung ist eine Spezifizierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die aber in eine andere Richtung geht, als man bisher von der DSGVO angenommen hatte. Bisher folgte die Gesetzgebung dem Ziel, die bestehenden Gesch\u00e4ftsmodelle der Industrie auch weiter zu erm\u00f6glichen. Dies hat sich nun deutlich ge\u00e4ndert, nachdem f\u00fcr Third Party Cookies und andere Tracking-Technologien ein Opt-in vom Nutzer gefordert wird, was bisher nicht der Fall war. Dar\u00fcber hinaus soll f\u00fcr diese Neuerung keine zweij\u00e4hrige Umsetzungsfrist vereinbart werden, sondern die ePrivacy-Verordnung soll praktisch zusammen mit der DSGVO im Mai 2018 wirksam werden. Da sie bisher nur ein Entwurf ist, wird die Umsetzungsfrist voraussichtlich sehr kurz. Insgesamt ist das ein ungew\u00f6hnliches Vorgehen der Kommission, was gro\u00dfes Erstaunen in der betroffenen Industrie hervorgerufen hat. Einige, wie der BVDW-Vizepr\u00e4sident Thomas Duhr, bef\u00fcrchten, dass es das Internet, wie wir es heute kennen, damit nicht mehr geben wird.\u2028&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die die Cookies betreffende Ma\u00dfnahme geh\u00f6rt zu einer l\u00e4ngeren Liste von Gesetzesvorschl\u00e4gen, die den Datenschutz bei elektronischer Kommunikation erh\u00f6hen sollen. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen Kommission als M\u00f6glichkeit pr\u00e4sentiert, die Einstellungen \u00fcber die Akzeptanz oder Ablehnung von solchen Cookies zu vereinfachen, die dazu dienen, auf Daten zuzugreifen, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert sind, oder um das Nutzungsverhalten im Internet zu verfolgen. Welche Konsequenzen k\u00f6nnte dieser Text haben, wenn er ohne Ver\u00e4nderungen angenommen wird?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>CB:<\/strong>&nbsp;Aus Sicht der Nutzer w\u00fcrde die gro\u00dfe Zahl der Trackingwege reduziert, da k\u00fcnftig ein Opt-in erforderlich w\u00e4re. Bisher war dieses Tracking aber ohne Opt-in in den meisten L\u00e4ndern m\u00f6glich. Insofern w\u00e4ren die Gesch\u00e4ftsmodelle von den sehr vielen Third-Party-Tracking-Anbietern gef\u00e4hrdet. Ferner w\u00e4ren von dieser Regelung Unternehmen nicht betroffen, die i.d.R. bereits ein Opt-in der Nutzer haben (z.B. Google, Facebook), sodass deren Gesch\u00e4ftsmodell nicht ber\u00fchrt w\u00fcrde und sie wohl die Gesch\u00e4fte der anderen \u00fcbernehmen w\u00fcrden. Denn die gro\u00dfen Plattformen wie Facebook und Google nutzen zwar h\u00e4ufig First Party Cookies, haben aber in der Regel eben auch ein Opt-in f\u00fcr die Nutzung von Third Party Cookies, das in den sehr umfangreichen und detaillierten Nutzungsbedingungen dieser Services enthalten ist, denen die Konsumenten h\u00e4ufig zustimmen, ohne sie detailliert zu lesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Regelung so in Kraft tritt, sind gro\u00dfe Verschiebungen im Gesch\u00e4ft mit digitaler Werbung und Werbetechnologien zu erwarten. Denn letztlich beg\u00fcnstigt diese Reglung nur die Gro\u00dfen der Branche, wie Facebook und Google, die \u00fcber ein Opt-in verf\u00fcgen. Die Regelung h\u00e4tte jedoch eine verheerende Wirkung f\u00fcr alle anderen Teilnehmer der Onlinemarketing-Branche. Das kann nicht im Interesse der Kommission sein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die europ\u00e4ische Kommission findet, dass \u201edie Vertraulichkeit des Verhaltens im Internet und der Endger\u00e4te der Nutzer garantiert werden muss\u201c und dass die Kontrolle dem Nutzer \u00fcbergeben werden muss. Wie kann man Ihrer Meinung nach dieses als fundamental bewertete Prinzip und den Bedarf, im Internet verbreitete Inhalte \u00fcber Werbung zu finanzieren, in Einklang bringen? Mit anderen Worten, welche \u201eAnpassungen\u201c k\u00f6nnte man diesen Gesetzestexten vorschlagen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>CB:<\/strong>&nbsp;Man k\u00f6nnte vorschlagen, anonymes Tracking zu erlauben, denn f\u00fcr anonyme Daten gilt ja auch die DSGVO nicht. Wenn man also einen Nutzer trackt, ohne seine personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse etc. zu kennen, dann k\u00f6nnte das Tracking auch mit Cookies und anderen Trackern erlaubt werden. Bei anonymen Daten kann n\u00e4mlich derjenige, der die Daten bekommt, nicht die Person herausfinden, die hinter den Daten steht.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen gibt es auch Tracking-Methoden, die keine Spuren auf den Ger\u00e4ten der Nutzer hinterlassen (wie es die Cookies als Textdatei im Browser tun), durch die aber dennoch ein Ger\u00e4t getrackt wird. Insofern kann es passieren, dass man jetzt zwar Third Party Cookies verbietet,&nbsp;aber andere Technologien umgesetzt werden, durch die man praktische die gleichen Effekte erzielt, wobei die Technologien ggf. nicht verboten sind. Damit h\u00e4tte dann der Gesetzgeber sein Ziel verfehlt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Werbeindustrie hat die von der europ\u00e4ischen Kommission vorgeschlagene ePrivacy-Verordnung zur Verbesserung des Online-Datenschutzes sehr schlecht aufgenommen. 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