{"id":851,"date":"2020-12-16T19:10:12","date_gmt":"2020-12-16T18:10:12","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=851"},"modified":"2020-12-16T19:10:12","modified_gmt":"2020-12-16T18:10:12","slug":"franzoesische-datenschutzbehoerde-cnil-verhaengt-rekord-bussgelder-gegen-google-und-amazon-wegen-rechtswidriger-nutzung-von-werbe-cookies","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=851&lang=de","title":{"rendered":"Franz\u00f6sische Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL verh\u00e4ngt Rekord- Bu\u00dfgelder gegen Google und Amazon wegen rechtswidriger Nutzung von Werbe-Cookies"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit dem \u201ePlanet49\u201c-Urteil des Europ\u00e4isches Gerichtshofs wurde 2019 h\u00f6chstrichterlich entschieden, dass die Verwendung von Werbe-Cookies die vorherige Zustimmung des Nutzers in Form einer aktiven Einwilligung erfordert. Die 7. Dezember ergangene Entscheidung der franz\u00f6sischen Datenschutzbeh\u00f6rde CNIL gegen Google und Amazon gleicht einem Paukenschlag: W\u00e4hrend Google und Google Ireland zusammen 100 Millionen Euro Strafe zahlen sollen, ist die Amazon- Tochter Europe Core mit einem Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 35 Millionen Euro belegt worden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sanktionierung der bisherigen Cookie-Praxis<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Gegen\u00fcber Google erhebt die CNIL den Vorwurf, \u201eohne vorherige Zustimmung und ohne angemessene Information Werbe-Cookies auf den Computern von Nutzern der Suchmaschine google.fr platziert\u201c zu haben. Im Rahmen der durch die CNIL beanstandeten Praxis hatte Google bei dem Aufruf der Seite google.fr ein Banner mit der \u00dcberschrift \u201e Rappel concernant les r\u00e8gles de confidentialit\u00e9 de Google \u201c ( \u201eErinnerung bez\u00fcglich der Datenschutzeinstellungen\u201c ) angezeigt. Die darauf befindlichen zwei Schaltfl\u00e4chen waren mit \u201e Me le rappeler plus tard \u201c (\u201e Erinnere mich sp\u00e4ter \u201c) und \u201e Consulter maintenant \u201c (\u201e Jetzt zugreifen \u201c) beschriftet. <\/p>\n\n\n\n<p>Den Rechtsversto\u00df sieht die CNIL darin, dass dieser Banner den Nutzern keinen Hinweis auf das Setzen von Cookies erteilte, zumal bereits Werbe-Cookies bereits gesetzt wurden, sobald die Nutzer die Seite google.fr aufgerufen hatten. Selbst wenn die Nutzer sich entschieden h\u00e4tten, die Schaltfl\u00e4che \u201e Consulter maintenant\u201c ( \u201eJetzt zugreifen\u201c ) aufzurufen, seien sie nicht ausreichend \u00fcber die Cookies aufgekl\u00e4rt worden. Den Nutzern habe so die Information gefehlt, wie sie dem Einsatz der Cookies widersprechen k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch gegen\u00fcber der zum Amazon-Konzern geh\u00f6rigen Europe Core wurde das automatische Setzen von Cookies ohne eine vorherige Zustimmung des Nutzers beanstandet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auch Anpassungen gen\u00fcgen nicht<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Google hat die beschriebene Praxis seit der Einleitung des Bu\u00dfgeldverfahren zwar angepasst. So ist der Cookie-Banner von Google seit September wie folgt gestaltet:\u200b<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die google.fr besuchen, sehen nun ein Popup in der Mitte ihres Bildschirms, bevor sie auf die Suchmaschine zugreifen k\u00f6nnen, das den Titel \u201e Avant de continuer\u201c (\u201eBevor Sie fortfahren&#8220;) tr\u00e4gt und \u00fcbersetzt den folgenden Hinweis enth\u00e4lt:<\/p>\n\n\n\n<p> \u201eGoogle verwendet Cookies und andere Daten, um seine Dienste und Anzeigen bereitzustellen, zu verwalten und zu verbessern. Wenn Sie zustimmen, werden wir die Inhalte und Anzeigen, die Sie sehen, auf der Grundlage Ihrer Aktivit\u00e4ten in Google-Diensten wie Suche, Karten und YouTube anpassen. Einige unserer Partner werten auch aus, wie unsere Dienste genutzt werden. Klicken Sie auf \u201e Weitere Informationen&#8220;, um mehr \u00fcber Ihre M\u00f6glichkeiten zu erfahren, oder besuchen Sie jederzeit die Seite g.co\/privacytools, wo Cookies, Partner und g.co\/privacytools anklickbare Links sind. \u201c <\/p>\n\n\n\n<p>Am unteren Rand des Popups befinden sich zwei Schaltfl\u00e4chen mit den Beschriftungen \u201e Plus d\u2019information \u201c (\u201eMehr Informationen\u201c) und \u201e J\u2019accepte \u201c (\u201eIch akzeptiere\u201c). <\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn die CNIL diesen neuen Hinweis \u00fcber die Nutzung von Werbe-Cookies als unbestreitbaren Fortschritt zur fr\u00fcheren Praxis wertet, sind die Informationen aus Sicht der Datensch\u00fctzer nach wie vor nicht geeignet, den Nutzer \u00fcber alle Zwecke der hinterlegten Cookes und die M\u00f6glichkeit des Widerspruchs aufzukl\u00e4ren. Google und Google Ireland wurde deshalb eine Dreimonatsfrist zur erneuten Anpassung gesetzt, um weitere Strafzahlungen zu vermeiden. <\/p>\n\n\n\n<p>Ein \u00e4hnliches Ultimatum stellt die CNIL an Europe Core, denn auch bei der Amazon- Tochter wird ein bereits \u00fcberarbeitetes Informationsbanner noch nicht als L\u00f6sung des Problems gesehen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Website-Betreiber sollten die Ausgestaltung ihrer Cookies-Banner \u00fcberpr\u00fcfen<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>In Anbetracht des drastischen Vorgehens der franz\u00f6sischen Datensch\u00fctzer ist beim Einsatz von Werbe-Cookies ein besonderes Augenmerk auf die rechtskonforme Ausgestaltung der Einwilligung und der dazu erforderlichen Information der Nutzer zu legen. Die Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz Niedersachsen hat dazu eine Handreichung erstellt, mit deren Hilfe die \u00dcberpr\u00fcfung der Einwilligung auf Webseiten erleichtert werden soll. Diese ist als erste Orientierung f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Datenschutzkonformit\u00e4t durchaus geeignet. <\/p>\n\n\n\n<p>Danach sind insbesondere folgende Punkte f\u00fcr die Beurteilung der Wirksamkeit der Abgabe einer Einwilligung im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies von Bedeutung:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Cookie-Einsatz erst nach erteilter Einwilligung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p> Vor dem Setzen nicht notwendiger Cookies muss eine Einwilligung eingeholt werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Informiertheit der Einwilligung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Einwilligungsabfrage m\u00fcssen die Nutzer mit den erforderlichen Informationen ausgestattet werden, insbesondere hinsichtlich der Identit\u00e4t des Verantwortlichen, der Verarbeitungszwecke, der verarbeiteten Daten und \u00fcber das Bestehen eines Widerrufsrechts. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Eindeutige und freiwillige Einwilligung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Die Abgabe der Einwilligung bedarf einer eindeutigen best\u00e4tigenden Handlung. Die Nutzer m\u00fcssen die Einwilligung auch verweigern k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Keine unzul\u00e4ssige Einflussnahme auf die Nutzerentscheidung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Der Prozess des Ablehnens darf im Vergleich zum Annehmen nicht verkompliziert sein (kein unzul\u00e4ssiges \u201eNudging\u201c). Unzul\u00e4ssig sind auch Ans\u00e4tze, die darauf abzielen, Nutzer, nachdem sie die Einwilligung abgelehnt haben, wiederholt nach dieser zu fragen, um diese \u201em\u00fcrbe\u201c zu machen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Widerruflichkeit der Einwilligung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Der Widerruf der Einwilligung muss auf demselben Weg und so einfach wie die Erteilung der Einwilligung m\u00f6glich sein. <\/p>\n\n\n\n<p>Gern unterst\u00fctzen wir Sie bei der Pr\u00fcfung Ihrer Cookie-Nutzung und einer gegebenenfalls n\u00f6tigen \u00dcberarbeitung Ihrer Plattform.<\/p>\n\n\n\n<p><canvas width=\"1366\" height=\"1932\">Personen, die google.fr besuchen, sehen nun ein Popup in der Mitte ihres Bildschirms, bevor sie auf die Suchmaschine zugreifen k\u00f6nnen, das den Titel \u201e Avant de continuer\u201c (\u201eBevor Sie fortfahren&#8220;) tr\u00e4gt und \u00fcbersetzt den folgenden Hinweis enth\u00e4lt: \u201e Google verwendet Cookies und andere Daten, um seine Dienste und Anzeigen bereitzustellen, zu verwalten und zu verbessern. Wenn Sie zustimmen, werden wir die Inhalte und Anzeigen, die Sie sehen, auf der Grundlage Ihrer Aktivit\u00e4ten in Google-Diensten wie Suche, Karten und YouTube anpassen. Einige unserer Partner werten auch aus, wie unsere Dienste genutzt werden. Klicken Sie auf \u201e Weitere Informationen&#8220;, um mehr \u00fcber Ihre M\u00f6glichkeiten zu erfahren, oder besuchen Sie jederzeit die Seite g.co\/privacytools, wo Cookies, Partner und g.co\/privacytools anklickbare Links sind. \u201c Am unteren Rand des Popups befinden sich zwei Schaltfl\u00e4chen mit den Beschriftungen \u201e Plus d\u2019information \u201c (\u201eMehr Informationen\u201c) und \u201e J\u2019accepte \u201c (\u201eIch akzeptiere\u201c). Auch wenn die CNIL diesen neuen Hinweis \u00fcber die Nutzung von Werbe-Cookies als unbestreitbaren Fortschritt zur fr\u00fcheren Praxis wertet, sind die Informationen aus Sicht der Datensch\u00fctzer nach wie vor nicht geeignet, den Nutzer \u00fcber alle Zwecke der hinterlegten Cookes und die M\u00f6glichkeit des Widerspruchs aufzukl\u00e4ren. Google und Google Ireland wurde deshalb eine Dreimonatsfrist zur erneuten Anpassung gesetzt, um weitere Strafzahlungen zu vermeiden. Ein \u00e4hnliches Ultimatum stellt die CNIL an Europe Core, denn auch bei der Amazon- Tochter wird ein bereits \u00fcberarbeitetes Informationsbanner noch nicht als L\u00f6sung des Problems gesehen. Website-Betreiber sollten die Ausgestaltung ihrer Cookies-Banner \u00fcberpr\u00fcfen In Anbetracht des drastischen Vorgehens der franz\u00f6sischen Datensch\u00fctzer ist beim Einsatz von Werbe-Cookies ein besonderes Augenmerk auf die rechtskonforme Ausgestaltung der Einwilligung und der dazu erforderlichen Information der Nutzer zu legen. Die Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz Niedersachsen hat dazu eine Handreichung erstellt, mit deren Hilfe die \u00dcberpr\u00fcfung der Einwilligung auf Webseiten erleichtert werden soll. Diese ist als erste Orientierung f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Datenschutzkonformit\u00e4t durchaus geeignet. Danach sind insbesondere folgende Punkte f\u00fcr die Beurteilung der Wirksamkeit der Abgabe einer Einwilligung im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies von Bedeutung:\u200b<\/canvas><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem \u201ePlanet49\u201c-Urteil des Europ\u00e4isches Gerichtshofs wurde 2019 h\u00f6chstrichterlich entschieden, dass die Verwendung von Werbe-Cookies die vorherige Zustimmung des Nutzers in Form<\/p>\n<p class=\"link-more\"><a class=\"myButt \" href=\"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/?p=851&#038;lang=de\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[10],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/851"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=851"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/851\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":852,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/851\/revisions\/852"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=851"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=851"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.eprivacy.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=851"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}