In unserem Februar-Newsletter hatten wir Sie zuletzt über den aktuellen Stand zum Transatlantischen Datenschutzrahmen und dem von der EU-Kommission dazu angekündigten Angemessenheitsbeschluss informiert.
Am 28. Februar 2023 hat sich nun der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in einer detaillierten Stellungnahme zu dem Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses für den EU-US-Datentransfer geäußert und dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der EDSA zwar an einigen Stellen noch Nachhol- und Klarstellungsbedarf sieht, grundsätzlich aber die Verbesserungen innerhalb des Entwurfs begrüßt.
Experten sehen in der Veröffentlichung des EDSA ein positives Signal für das EU-US Abkommen. Er stellt insbesondere heraus, dass sich der EDSA nicht generell gegen das neue Abkommen ausgesprochen hat. Allerdings will der EDSA das Abkommen von der tatsächlichen und praktischen Umsetzung der in den USA angekündigten Anpassungen, z.B. hinsichtlich der Definition der Verhältnismäßigkeit und der Reaktion auf Abhilfegesuche, abhängig machen.
Es lässt sich insofern resümieren, dass die Stellungnahme des EDSA eher optimistisch stimmt, da die wesentlichen Kritikpunkte in „Schrems II“ durch das Abkommen berücksichtigt werden würden. Sowohl Kommission und Wirtschaft könnten daher einem Gang zum EuGH positiver entgegensehen.
Eine Reaktion von Max Schrems und NOYB liegt (noch) nicht vor.
Es bleibt also spannend in Sachen EU-US-Datentransfer – wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.