Die im März verabschiedete KI-Verordnung der Europäischen Union (ein konsolidierter Text liegt immer noch nicht vor) sieht eine umfangreiche behördliche Aufsichtsstruktur vor. Diese muss im Wesentlichen innerhalb von 12 Monaten eingerichtet werden. Auf nationaler Ebene sind hierfür die entsprechenden (nationalen) Gesetzgebungsakte erforderlich. Mit dem Positionspapier vom 3. Mai 2024 wirbt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) dafür, die Zuständigkeit der Überwachung der KI-VO bei den Datenschutzaufsichtsbehörden anzusiedeln. |
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