Keine Verpflichtung einer Datenschutzaufsichtsbehörde im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen
Einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) lag der Fall zugrunde, dass eine Mitarbeiterin eines Kreditinstitutes mehrfach unbefugt auf Daten eines Kunden