EU Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat gemeinsam mit Präsident Biden kürzlich eine „grundsätzliche Einigung“ über ein neues Datenaustauschsystem zwischen der EU und den USA bekannt gegeben.
Durchbruch oder eher doch nur „Agreement in Principle“?
Zwar wurde damit ein „Durchbruch“ verkündet, allerdings scheint es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen konkreten Entwurf dazu zu geben. Bisher handelt es sich hier eher nur um ein „Agreement in principle“. Bis dieser geschaffen ist, könnten Monate vergehen und erst dann muss dieser Entwurf noch rechtlich begutachtet werden, bevor überhaupt ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss im Sinne von Art. 46 DSGVO ergehen könnte.
Inwiefern das am Ende dann wirklich die „Schrems-II“ Problematik löst oder aber zu einem „Schrems III“ wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch in den Sternen. Diesbezüglich scheint es jedenfalls Zweifel zu geben, da die USA wohl nicht plant, ihre Sicherheitsgesetze zu ändern, sondern nur Zusicherungen gibt. Somit handelt es sich nicht um ein bilaterales Abkommen, sondern eher um eine Exekutiventscheidung der Europäischen Kommission.
Ein entsprechendes NOYB-Statement von Max Schrems gibt es bereits:
noyb.eu/en/privacy-shield-20-first-reaction-max-schrems
In unserem März Newsletter berichteten wir ausführlich über Erstellung und Umgang mit erforderlichen TIAs (Transfer Impact Assessments). Vermutlich wird sich an den Vorlagen hierfür erst einmal nichts ändern, denn nach Einschätzung unserer Experten wird es weniger eine Frage von Wochen, als vielmehr von Monaten sein, bis dieser „Transatlantische Datenschutzrahmen“ für mehr Rechtssicherheit in Sachen Datentransfers in die USA sorgen wird. Und am Ende entscheidet schließlich der EuGH.