In den letzten Monaten berichteten wir mehrfach über das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen “HinSchG” welches zum 1.7.2023 in Kraft getreten ist. Nach diesem sind Hinweisgeber – auch Whistleblower genannt – besser geschützt, wenn sie Informationen über Verstöße weitergeben.
Das Gesetz schreibt die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Benennung einer Ombudsperson für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor vor, wenn diese mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Für Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten galt bisher noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023, welche nun allerdings abgelaufen ist. ePrivacy bietet die Aufgaben einer internen Meldestelle an. Im Rahmen unserer Tätigkeiten bauen wir das Hinweisgebersystem einschließlich Meldekanälen und der erforderlichen Software im Unternehmen auf. Dabei arbeiten wir mit dem Hinweisgebersystem „Whistly“ (www.whistly.org) zusammen und konnten so für einige unserer Kunden die Wistleblowerrichtlinie bereits gut und pragmatisch umsetzen.
Verfügen Sie über mehr als 50 Beschäftigte und möchten das Thema gerne von externen Experten abgedeckt wissen? Dann erstellen wir Ihnen selbstverständlich kurzfristig ein Angebot. Die Kosten für unsere Beratung wie auch für die Softwarelizenz sind dabei überschaubar.