Datenschutz-Zertifikate nach der DSGVO vs. „freie“ Datenschutz-Siegel – Überblick und Einsatzmöglichkeiten

Unser Gründer und Geschäftsführer Prof. Bauer hat einen Beitrag in der Fachzeitschrift „Datenschutzberater“ über Datenschutzzertifikate verfasst. In dem Beitrag gibt Prof. Bauer einen Überblick über den aktuellen Stand und diskutiert Vor- und Nachteile eines staatlichen Siegels.
 
Datenschutz-Zertifikate nach Art. 42 DSGVO werden demnächst von verschiedenen Zertifizierungsstellen angeboten werden. Bei der Auswahl eines Datenschutz-Zertifikats ist darauf zu achten, dass der Umfang des Zertifikats berücksichtigt wird (nur Datenverarbeitungsprozesse, nur für Auftragsverarbeiter, für Clouds, für DiGAs etc.). Es viele Risiken hinsichtlich der Rechtssicherheit der Anforderungen, z. B. ist die Umsetzung aller „Arbeitspapiere“ und weiterer Empfehlungen der Datenschutzbehörden erforderlich. Ein sehr langer und komplexer Prozess der Anerkennung der Zertifikate führt zu einem aufwändigen Betrieb der Zertifizierungsstellen und entsprechend hohen Kosten für Antragsteller.
 
Eine mögliche Alternative sind „freie“ Datenschutz-Siegel, wie u.a. das ePrivacyseal. Sie sind rechtlich möglich, seit vielen Jahren bewährt und werden umfangreich genutzt. Mit umfangreich technischen und rechtlichen Gutachten leisten sie viel mehr, als üblicherweise in Unternehmen dokumentiert wird. Daher sind sie auch als Nachweis für die Einhaltung der DSGVO (außer Art. 42) sinnvoll und für Marketing-Zwecke sehr gut einsetzbar.
 
Gegenüber einem Datenschutz-Zertifikat nach Art. 42 DSGVO weisen „freie“ Siegel erhebliche Vorteile auf, z. B. durch einen viel breiteren Anwendungsbereich, günstigere Gestaltung für KMU und einen flexibleren Einsatz für neue Technologien. Darüber hinaus sind sie kostengünstig, und eine Zertifizierung kann deutlich schneller erreicht werden.
 
Den gesamten Beitrag von Prof. Bauer finden Sie in der aktuellen Ausgabe oder online.