ePrivacyNews Webinar Spezial 01/2021 / BREXIT Auswirkungen auf den Datenschutz – UK-DSB & UK-Vertreter

Wir stellen die Fragen:

Wie wirkt sich der Brexit auf den Datenschutz aus?
Benötigt Ihr Unternehmen einen UK-DSB oder 
einen UK-Vertreter?

 
Das Brexit-Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt auch Fragen zum Datenschutz. Diese Änderungen möchten wir Ihnen in unserem Webinar kurz vorstellen, damit Sie im Anschluss über alle nötigen Informationen verfügen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen umsetzen können. 

Was Sie erwartet:
 
I. Neue Anforderungen des britischen Datenschutzrechts
 
Die Anforderungen des britischen Datenschutzrechts für Unternehmen, welche Daten von britischen Staatsbürgern oder auf dem britischem Staatsgebiet Daten verarbeiten, sind im britischen Datenschutzgesetz („UK GDPR“) geregelt.
 
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie unter Umständen verpflichtet sind, für Ihre Tätigkeit mit Bezug zu Großbritannien einen UK-Datenschutzbeauftragten und/oder einen UK-Vertreter zu benennen. Dies ist der Fall, wenn Sie Daten von britischen Bürgern verarbeiten oder wenn sich ihr Unternehmenssitz in Großbritannien befindet. (Umgekehrt gilt die DSGVO ebenso weiterhin für britische Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.)
 
Wir zeigen Ihnen eine Entscheidungsmatrix, mit welcher Sie selbstständig beurteilen können, ob sie einen UK-DSB oder einen UK-Vertreter nach der UK GDPR benennen müssen.
 
II. Drittlandstransfer zwischen der EU und UK
 
Bis zum Ablauf einer im Brexit-Abkommen geregelten Übergangsfrist ist Großbritannien datenschutzrechtlich aktuell noch nicht als Drittland im Verhältnis zur EU zu sehen, sodass die Anforderungen der DSGVO an internationale Datenübermittlungen hier noch keine Anwendung finden. Dies gilt allerdings nur für eine Übergangszeit von 4 Monaten, also bis zum 30. April 2021 (mit einer möglichen weiteren Verlängerung um zwei Monate bis zum 30. Juni 2021). 

Wann:

11. Februar 2021, 12:00 Uhr, Dauer ca. 30-40 Minuten

An wen richtet sich das Webinar: 

  • Unternehmen die Daten von britischen Bürgern verarbeiten
  • Unternehmen deren Unternehmenssitz sich in Großbritannien befindet
  • Datenschutzbeauftragte im Unternhmen
  • Unternehmensjuristen 

Referent:

Prof. Dr. Christoph Bauer ePrivacy GmbH, Gründer und Geschäftsführer

Der Link zu Ihrer Anmeldung:

https://t5baa4d95.emailsys1a.net/c/107/3643803/4221/0/11200275/483/228429/92fff8be8f.html

ePrivacy bietet seit Januar 2021 den Service des UK-Vertreters und auch die Funktion des UK-DSB!

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen jederzeit.